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Per Post: Luxembourg Air Rescue A.s.b.l. - B.P. 24 - L-5201 Sandweiler
Per E-Mail: member@lar.lu
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Sie fragen, wir antworten
Nein, die LAR ist eine private gemeinnützige Organisation, die finanziell von den Beiträgen ihrer Mitglieder und Spender abhängig ist.
• Die LAR bietet ihren Mitgliedern einen professionellen und persönlichen Service – 24/7: Unsere Mitglieder und die von uns versorgten Patientinnen und Patienten sind unser Daseinszweck. Im Gegensatz zu kommerziellen Assistenzunternehmen werden Ihre Notrufe nicht von einem im Ausland ansässigen Call‑Center bearbeitet, sondern von unserer Organisation und unserem Personal – Fachleute aus dem Notfall‑ und Gesundheitswesen. Unser Team betreut Sie vom ersten Anruf bis zu Ihrer Rückkehr nach Luxemburg.
• Keine Aufschläge, keine Vorauszahlungen, keine Altersgrenzen: Wir kümmern uns um Ihren Rücktransport, sofern der erste Mitgliedsbeitrag mindestens einen Monat vor der ersten Anfrage für einen Rücktransport bei der LAR eingegangen ist.
• Spezialisierung: Die LAR ist auf die Organisation und Durchführung von medizinischen Patiententransporten auf dem Luftweg spezialisiert, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Ohne unsere Mitglieder würde es die LAR nicht geben. Als Mitglied tragen Sie zum Fortbestand der LAR bei, unterstützen die Luftrettung und können natürlich auch selbst davon profitieren. Der Einsatz einer Flotte von Flugzeugen und Hubschraubern sowie kompetenter und gut ausgebildeter Besatzungen auf luxemburgischem Boden ist mit hohen Kosten verbunden. Dieses qualifizierte Personal, das rund um die Uhr einsatzbereit ist, garantiert einen erstklassigen Rettungsdienst. Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, einen Luftrettungsdienst aufrechtzuerhalten, von dem Sie ebenso profitieren wie alle Patienten, die von uns gerettet werden. Als Dankeschön für Ihre unverzichtbare Unterstützung bietet die LAR jedem ihrer Mitglieder im medizinischen Notfall eine kostenlose Rückführung aus dem Ausland an.
Ja, selbstverständlich. Füllen Sie einfach das Online‑Formular aus. Nach Zahlung des Beitrags wird die LAR‑Mitgliedskarte in einem speziellen „Geschenk“-Umschlag an die von Ihnen gewünschte Adresse (an Sie oder an die/den Empfänger:in) gesendet. Mehr über die Mitgliedschaft als Geschenk erfahren.
Da es sich nicht um eine Spende handelt, ist der Beitrag grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Um unsere lebensrettende Mission zu unterstützen und zugleich einen Steuerabzug zu erhalten, besuchen Sie flar.lu.
Die LAR bietet für bestimmte luxemburgische Gewerkschaften Vorzugstarife an. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter +352 48 90 06.
Als Unternehmen können Sie die LAR selbstverständlich im Rahmen einer „Corporate Membership“ unterstützen. Wir bieten verschiedene attraktive Modelle, die für Unternehmen jeder Art und Größe geeignet sind. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte hier.
Sie können Mitglied werden und unsere Rückführungsdienste in Anspruch nehmen, wenn sich Ihr ständiger und tatsächlicher Hauptwohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, in Frankreich, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Monaco, Österreich oder Liechtenstein befindet. Allgemeine Bedingungen.
Wir haben uns für Mitgliedskarten entschieden, die langfristig gültig sind, solange der Jahresbeitrag bezahlt wird. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Karte stellen wir Ihnen jedoch gerne eine neue Karte aus.
Die erstmalige Mitgliedschaft – und damit der erste Deckungszeitraum – wird einen Monat nach Eingang der Zahlung des Jahresbeitrags bei der LAR wirksam. Der Deckungszeitraum endet im Folgejahr am letzten Tag des Monats, der auf den Monat des Zahlungseingangs folgt, es sei denn, die Mitgliedschaft wurde durch Zahlung des neuen Beitrags für das kommende Jahr verlängert. Beispiel: Bei einer Zahlung am 16. März 2020 beginnt der Deckungszeitraum am 16. April 2020 und endet am 30. April 2021. Die Verlängerung wird erst mit Eingang der Zahlung des Jahresbeitrags bei der LAR wirksam und begründet eine neue Mitgliedschaft.
Die LAR‑Familienmitgliedschaft steht allen Paaren offen – verheiratet oder nicht, einschließlich LGBTQIA+ –, sofern sie offiziell unter derselben Adresse wohnen. Sie umfasst auch Kinder im Haushalt unter 18 Jahren bzw. volljährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die ein Studium absolvieren (in diesem Fall ist eine Studienbescheinigung erforderlich). Mehr über die Familienmitgliedschaft.
Sie möchten Ihr Neugeborenes anmelden? Das geht ganz einfach.
Wenn Sie bereits eine Familienmitgliedschaft haben, kontaktieren Sie uns einfach und teilen uns den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit.
Falls das noch nicht der Fall ist, steht Ihnen unsere Familienmitgliedschaft zur Verfügung, um einen umfassenden Schutz für alle Mitglieder Ihres Haushalts zu erhalten.
Bei einem Wohnsitzwechsel übermitteln Sie uns Ihre neue Adresse über das Formular auf der Seite „Mitgliedschaft ändern“. Bei Trennung, Scheidung oder Todesfall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder postalisch.
Bei einer Änderung Ihres Familienstands teilen Sie uns Ihre neuen Daten einfach über das Formular auf der Seite „Mitgliedschaft ändern“ mit. Bei Trennung, Scheidung oder Todesfall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder postalisch.
Nein. Bei einem medizinischen Notfall im Ausland können unsere Experten der Notrufzentrale Sie anhand Ihrer persönlichen Daten finden.
Bitte wenden Sie sich für schnelle Hilfe an die örtlichen Rettungsdienste. Unsere Hubschrauber sind in die Rettungskette in Luxemburg eingebunden und werden automatisch eingesetzt, wenn sie das effektivste Mittel sind, um Ihnen zu helfen.
Ja – mit Ausnahme von Kriegsgebieten und anderer in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannter Ausnahmen erfolgt die Rückholung aus dem Ausland im medizinischen Notfall weltweit.
Ein Geschenk mit echter Bedeutung – Sicherheit für heute und morgen.




