Ist die LAR eine Versicherung?
Nein, die LAR ist eine private, gemeinnützige und von ihren Mitgliedern getragene Organisation, und somit auf Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.
Viele Versicherungen bieten die Rückholung aus dem Ausland an. Warum sollte ich trotzdem LAR-Mitglied werden?
- Die LAR bietet rund um die Uhr einen professionellen und persönlichen Service: Unsere Patienten und Mitglieder sind unsere „raison d’être“. Im Gegensatz zu kommerziellen Assistance-Gesellschaften landet Ihr Notruf nicht in einem anonymen ausländischen Callcenter. Sie werden stattdessen von geschultem LAR-Fachpersonal vom ersten Anruf bis zu Ihrer Rückkehr nach Luxemburg bzw. in den Großraum betreut.
- Keine Preisobergrenze, keine Vorauszahlung und keine Altersobergrenze: Die weltweite Patientenrückführungsleistung der LAR greift, wenn die erste Beitragszahlung mindestens einen Monat vor der ersten Bitte um Rückführung erfolgt ist.
- Jedem sein Spezialgebiet: Die LAR ist auf die Organisation und Durchführung von medizinischen luftgestützten Krankentransporten spezialisiert, und dies 24/7 an 365 Tagen im Jahr.
Warum sollte ich LAR-Mitglied werden?
Ohne unsere Mitglieder gäbe es keine LAR. Als Mitglied unterstützen und erhalten Sie die Luftrettung in Luxemburg, denn ein effizientes Rettungswesen mitsamt seinen Rettungshubschraubern und Ambulanzflugzeugen und jederzeit einsatzbereiten Besatzungen kostet Geld. Auch wenn die Retter der Luxembourg Air Rescue gerade einmal nicht in der Luft sind, sind die Anforderungen der LAR an Qualität und Sicherheit sehr hoch, um stets zum Wohle der LAR-Mitglieder und eines jeden Patienten zu handeln. Somit stellen Sie als Mitglied sicher, dass es überhaupt eine Luftrettung und somit die LAR in Luxemburg gibt! Als Dank für diese Unterstützung bietet die LAR ihren Mitgliedern eine kostenlose Rückholung aus dem Ausland im medizinischen Notfall, und das weltweit!
Kann ich eine Mitgliedschaft verschenken?
Ja. Mittels unseres Online-Formulars können Sie eine Mitgliedschaft verschenken. Nach erfolgter Zahlung wird die LAR-Mitgliedskarte Ihnen oder der zu beschenkenden Person in einem Geschenkumschlag zugeschickt.
Kann ich den LAR-Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
Die LAR-Mitgliedschaft ist eigentlich keine Spende und kann prinzipiell nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen aber gerne eine Bescheinigung über die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages.
Ich bin Mitglied in einer Gewerkschaft. Habe ich Anrecht auf einen Niedrigtarif?
Die LAR bietet für Mitglieder einiger luxemburgischer Gewerkschaften reduzierte Tarife an. Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer +352 489006 an, und wir beraten Sie gerne.
Kann eine Firma eine Mitgliedschaft abschließen?
Als Firma können Sie die LAR in Form einer "Corporate Membership" unterstützen und gleichzeitig Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zeigen und ihnen eine persönliche Mitgliedschaft ermöglichen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an .
Ich wohne nicht in Luxemburg, sondern in der Großregion. Kann ich trotzdem LAR-Mitglied werden?
Mitglied kann werden, wer seinen ersten, dauerhaften und tatsächlichen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, der Großregion und anderen in den Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Ländern. Wenn Ihr Wohnsitz in einem der vorgenannten Länder liegt, können Sie vom Service der weltweiten kostenlosen Rückholung aus dem Ausland im medizinischen Notfall profitieren. Die Rückholung erfolgt dann in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Heimatortes.
Weshalb erhalte ich nicht jedes Jahr einen neuen Mitgliedsausweis?
Die LAR-Mitgliedskarten sind Dauermitgliedskarten, das heißt, sie gelten so lange, wie der Beitrag gezahlt ist, und werden, solange sie intakt sind, nicht ausgetauscht. Ist Ihre Karte beschädigt oder verloren gegangen, rufen Sie uns an, wir übersenden Ihnen gerne eine neue Karte.
Wann ist mein Mitgliedsbeitrag fällig?
Die erste Mitgliedschaft und damit die erste Laufzeit wird einen Monat nach Eingang der jährlichen Beitragszahlung bei der LAR effektiv. Die Laufzeit endet im Folgejahr am letzten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zahlungseingang stattfand, es sei denn, das Mitglied hat seine Mitgliedschaft durch die Zahlung eines neuen Beitrags für das kommende Jahr verlängert. So beginnt bei einer Beitragszahlung am 16. März 2020 die Laufzeit am 16. April 2020 und endet am 30. April 2021. Die Verlängerung der Mitgliedschaft wird erst effektiv, nachdem die LAR die Zahlung des Jahresbeitrags erhalten und somit eine neue Mitgliedschaft begründet hat.
Was ist eine Familienmitgliedschaft?
Eine Familienmitgliedschaft bei der LAR bedeutet, dass Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner, sofern Sie an serselbenAdresse leben, sowie die bei Ihnen lebenden Kinder (bis 18 Jahre) für 129€ im Jahr gemeinsam eingeschrieben sind. Dies gilt übrigens auch für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die nach dem 18. Lebensjahr aufgrund ihres Studiums kein eigenes Einkommen haben, können selbstverständlich bei den Eltern eingeschrieben bleiben sofern sie der LAR alljährlich eine Studienbescheinigung schicken.
Was muss ich machen, wenn wir Nachwuchs bekommen haben?
Sie haben Nachwuchs bekommen und möchten diesen mit auf Ihrer Karte anmelden? Wenn bereits eine Familienmitgliedschaft besteht, reicht ein Anruf bei der Luxembourg Air Rescue. Geben Sie uns einfach den Namen und Geburtstag Ihres Kindes durch. Bestand bisher eine Einzelmitgliedschaft, füllen Sie bitte das Änderungsformular aus.
Was muss ich machen, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?
Bei einem Umzug möchten wir Sie bitten, uns Ihre neue Adresse mitzuteilen, damit wir diese im System vermerken können: Mitgliedsdaten ändern. Bei Trennung, Scheidung oder einem Sterbefall bitten wir Sie ebenfalls, uns telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
Muss ich die Mitgliedskarte dabei haben, um mich im Notfall ausweisen zu können?
Die Luxembourg Air Rescue ist in das luxemburgische Notarztsystem eingebunden und fliegt im medizinischen Notfall auch für Nichtmitglieder.
Befinden Sie sich im Ausland und benötigen aufgrund eines medizinischen Notfalls Hilfe von der LAR, um nach Luxemburg zurückzukehren, können wir auch anhand Ihres Namens und Geburtsdatums Ihre Mitgliedschaft prüfen. Familienmitglieder brauchen daher auch keine eigene Mitgliedskarte. Beachten Sie: Rückholungen aus dem Ausland haben eine gewisse Vorlaufzeit und ein Arzt-zu-Arzt-Gespräch ist vor jeder Rückholung notwendig. Deshalb gehen Sie im medizinischen Notfall immer zunächst in ein Krankenhaus, damit Sie dort Erste Hilfe erhalten.
Wie funktioniert eine Rückholung?
Den genauen Ablauf einer Rückholung finden Sie hier: Wie funktioniert eine Rückholung.
Wie verhalte ich mich bei einem Helikoptereinsatz?
Verhaltensregeln bei Helikoptereinsätzen finden Sie hier: Verhaltensregeln bei einer Helikopterlandung.